Organisation der Tauschvorgänge

Jeder Teilnehmer erhält ein eigenes Tauschkonto unter seinem Benutzernamen. Auf dem Tauschkonto werden die Butzen als Verrechnungseinheiten für die Tausch- oder Leihvorgänge als Gutschrift oder Lastschrift verbucht. Der „Preis“ für jede erbrachte Leistung wird von den Tauschpartnern vorher in Butzen frei ausgehandelt. Als Richtwert gelten 6 Butzen je Stunde. Bei einem Tauschvorgang überweist der Nehmer die vorher vereinbarte Anzahl an Butzen an den Geber. Gültig werden getätigte Tauschaktionen mit der Überweisung der entsprechenden Anzahl Butzen durch das Eintragen in die beiden Tauschhefte des Gebers und des Nehmers. Jeder bestätigt durch seine Unterschrift im Tauschheft des Tauschpartners den Vorgang. Kosten für Material oder Fahrtkosten sind zwischen den Teilnehmern zu vereinbaren. Sie werden nicht auf dem Tauschkonto verbucht und sind in Euro zu bezahlen. Jeder Teilnehmer erhält ein Startguthaben von 30 Butzen, mit denen er gleich lostauschen kann. Das Konto soll nicht überzogen werden. Teilnehmer, deren Konto weniger als null Butzen aufweisen, dürfen so lange keine Leistungen in Anspruch nehmen, bis sie wieder im positiven Bereich sind. Bei Ausscheiden aus dem Tauschring soll das Konto ausgeglichen sein, also 30 Butzen aufweisen. Auf einem Konto sollten nicht über 150 Butzen Guthaben angehäuft werden. Das Sammeln von Guthaben widerspricht dem Wesen des Tauschrings. Er lebt vom Austausch.

Teilnahmebedingungen

Teilnehmen kann jede natürliche Person ab 14 Jahren, die die Teilnahmebedingungen anerkennt. Jugendliche unter 18 Jahren können mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters teilnehmen. Der Teilnehmer erklärt sich bereit die Tauschregeln einzuhalten. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung, der Zuteilung der Benutzernummer und der Aushändigung des Tauschheftes. Tauschringmitglieder sollten über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Der Tauschring haftet nicht für Schadensfälle, die aus Tauschaktivitäten entstehen.

Beitrag

Der Vorstand und mehrere (wechselnde) Helfer organisieren die Tauschringverwaltung. Der Arbeitsaufwand zur Organisation des Tauschringes wird für die dabei tätigen Helfer über Butzen in ihrem Tauschheft vergolten. Für die Deckung der Materialkosten wird von jedem Teilnehmer ein Beitrag von 1 Euro pro Monat erhoben. Der Jahresbeitrag von 12 Euro soll bis zum 31.3. im Tauschringbüro bezahlt oder auf das  Konto   5362 2660 00  bei der Volksbank Dresden-Bautzen eG   BLZ 85090000               IBAN DE52 8509 0000 5362 2660 00  überwiesen werden. Die Bezahlung des Beitrages wird im Tauschheft durch Stempel bestätigt und ist somit für jeden Tauschpartner einsehbar. Dafür bitten wir jeden Teilnehmer zur Bürozeit im April oder Mai das Tauschheft zum Abstempeln vorzulegen.

Tauschmarkt, Tauschanzeigen

Der Butzen Tauschring Bautzen gibt eine Marktzeitung heraus, in der jeder Teilnehmer kostenfrei Angebote und Nachfragen veröffentlichen kann. Inserate werden über die Internetseite des Tauschringes erfasst oder schriftlich beim Marktleiter eingereicht. Der Tauschringvorstand behält sich vor, Anzeigen nicht zu veröffentlichen, die den Interessen des Tauschringes widersprechen, gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen. Die Tauschanzeigen erscheinen in der Marktzeitung unter der Benutzernummer des Teilnehmers. Persönliche Daten wie Name, Adresse, Telefon und Email-Adresse sind von fremden Nutzern der Homepage nicht einsehbar. Alle registrierten Teilnehmer erhalten eine Liste dieser Daten. Die aktuelle Ausgabe der Marktzeitung ist auf der Homepage einzusehen. Teilnehmer ohne Internetzugang können sich die Marktzeitung gegen eine Gebühr im Tauschringbüro ausdrucken lassen.

Rechtsnatur des Verrechnungssystems

Die auf den Konten verbuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen ausschließlich zwischen den Teilnehmern dar. Sie sind ein Versprechen auf Gegenleistung und können nicht in Euro oder einer anderen Geldwährung eingefordert werden. Aus Tauschaktionen sind ausschließlich die Teilnehmer berechtigt und verpflichtet. Der Butzen-Tauschring Bautzen organisiert lediglich den Austausch von Angebot und Nachfrage. Er kann in keiner Weise haftbar gemacht werden für nicht zustande gekommene oder mangelhaft ausgeführte Tauschgeschäfte oder Schäden, die in Zusammenhang mit den Tauschgeschäften entstanden sind. Beide Tauschpartner sind für die Absicherung der mit den Tauschgeschäften verbundenen Risiken selbst verantwortlich. Der Butzen Tauschring Bautzen übernimmt keine Garantie oder die Zusicherung für den Wert, Zustand oder Qualität der Dienstleistungen oder Sachwerte, die getauscht oder geliehen werden. Die Verantwortlichkeit liegt direkt bei den Tauschenden oder Leihenden, auch für eventuell rechtliche Konsequenzen. Es wird daher empfohlen, sich beim Tauschpartner nach dem Bestehen einer Haftpflichtversicherung zu erkundigen.

Beanstandungen

Wenn eine Tauschleistung deutlich unter den Erwartungen eines Tauschteilnehmers geblieben ist, sollte er es zuerst dem Tauschpartner mitteilen. Wenn der Tauschpartner die Kritik an seiner mangelhaften Tauschleistung nicht annimmt, sollte dies dem Marktleiter mitgeteilt werden. Rückmeldungen über mangelhafte Tauschleistungen helfen, die Qualität der Tauschleistungen zu gewährleisten. Reklamationen einer Leistung oder einer Buchung müssen innerhalb vier Wochen nach Erbringung oder Inanspruchnahme der Leistung geltend gemacht werden. Andernfalls gilt der Tauschvorgang als abgeschlossen.

Verschiedenes

Ergänzungen und Änderungen der Tauschregeln werden vom Vorstand beschlossen und den Teilnehmern durch Bekanntmachung in einer Veröffentlichung mitgeteilt. Sollten einzelne Bestimmungen der Tauschregeln unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Beendigung der Mitgliedschaft und Auflösung des Tauschringes

Will ein Teilnehmer aus dem Butzen Tauschring Bautzen austreten, ist dies jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen vor Quartalsende. Er/Sie muss dies dem Marktleiter schriftlich mitteilen und das eigene Verrechnungskonto ausgleichen. Der Kontostand soll wie am Anfang 30 Butzen betragen. Schwere Verstöße gegen die Tauschregeln haben durch Mehrheitsbeschluss des Tauschringvorstandes (einfache Mehrheit) den sofortigen Ausschluss zur Folge. Als schwere Verstöße gelten Nichtbeachtung der Tauschregeln, Nichteinhaltung von Tauschvereinbarungen und/oder eine schwerwiegende Schädigung eines Tauschpartners. Der Tauschringvorstand behält sich vor, andere Tauschringe hiervon in Kenntnis zu setzen. Bei der Auflösung des Tauschringes verfallen alle Tauschguthaben. Eine Erstattung oder Auszahlung ist nicht möglich.