Tauschregeln im Butzen-Tauschring Bautzen
1. Allgemeines
Nach der Anmeldung und der Anerkennung der Tauschregeln erhält der Teilnehmer ein Tauschheft, die jeweils aktuelle Marktzeitung mit Angeboten des Tauschrings und den Zugang zur Mitgliederliste. Mit der Ausgabe des Tauschheftes wird ein internes Konto zum rechnerischen Verbuchen seiner Tauschvorgänge eingerichtet.
2. Butzen
Die Verrechnungseinheit für erbrachte Leistungen heißt Butzen. Als Richtwert für die Verrechnung von Zeitguthaben werden 6 Butzen je Stunde empfohlen. Der Wert und die Dauer der getauschten Leistung werden von den Tauschpartnern ausgehandelt. Kosten für Material oder Fahrtkosten sind zwischen den Teilnehmern zu vereinbaren. Sie werden nicht auf dem Tauschkonto verbucht und sind bar zu bezahlen. Die Vereinbarung anderer Ausgleichsmöglichkeiten bleibt den Tauschenden überlassen. Die Butzenobergrenzen werden im Tauschheft wie folgt festgelegt: Das Konto darf nicht weniger als 0 Butzen im Soll und sollte nicht mehr als 150 Butzen im Haben aufweisen.
3. Tauschheft/Butzen-Konto/Buchungen
Alle Tauschgeschäfte werden im Butzen-Tauschheft registriert. Jeder Teilnehmer erhält ein Startguthaben von 30 Butzen. Eine zwischen den Teilnehmern vereinbarte Leistung im Wert von 3 Butzen wird im Tauschheft des Gebenden mit +3 Butzen und beim Nehmenden mit -3 Butzen verrechnet und von beiden mit Unterschrift bestätigt. Um die Arbeit im Tauschringbüro zu organisieren, wird die Arbeit der Helfer mit Butzen vergolten. Für die Bezahlung von Papier, Druckertinte, Kosten für die Webadresse u.a. wird ein Jahresbeitrag von 12 € erhoben. Dieser Beitrag ist am Jahresanfang auf das Konto 0604 818 109 BLZ 8559 0000 Volksbank Bautzen IBAN DE64 8559 0000 0604 818109 oder bar im Tauschringbüro zu bezahlen. Die Eintragung der Butzen-Umlage im Tauschheft sowie die Bestätigung über die Zahlung des Jahresbeitrages von 12 € sollen bis 31.3. jeden Jahres im Büro erfolgen. Im Tauschheft sind der Kontostand und die Bestätigung der Beitragszahlung auch für den Tauschpartner einzusehen. Jedes Mitglied hat eigenverantwortlich darauf zu achten, dass es nur solche Tauschgeschäfte eingeht, die von der Tauschringleitung auch anerkannt werden können. Bei Verlust des Tauschheftes trägt jedes Mitglied selbst die Nachweispflicht über durchgeführte Tauschgeschäfte.
4. Beenden der Tauschaktivitäten
Beim Ausscheiden eines Teilnehmers soll das Konto ausgeglichen sein, also 30 Butzen aufweisen.
Falls sich der Tauschring auflöst, besteht von Seiten der Teilnehmer kein Anspruch auf die Einlösung der Guthaben in Geld oder anderen Leistungen.